|
Kto jest w sklepie?
Sklep przegląda 5480 gości
|
Kategorie
|
Informacje
|
Polecamy
|
|
|
|
|
Dla tego produktu nie napisano jeszcze recenzji!
Benutzer von Mobiltelefonen, ist ein wesentlicher Aspekt dieser Richtlinie. Das Mobiltelefon ist ein Funksender und -empfänger. Bei Entwicklung und Herstellung des Geräts wurde auf Einhaltung der vom Europäischen Rat (1) für die Bevölkerung empfohlenen Grenzwerte für Funkfrequenzen (RF) geachtet. Die Grenzwerte wurden von unabhängigen Expertengruppen anhand von genauen und ordnungsgemä� durchgeführten wissenschaftlichen Beurteilungen festgelegt. Bei der Festlegung der Grenzwerte wurden zudem hohe Sicherheitsmargen gelassen, um allen Benutzern - unabhängig von Alter und Gesundheit - völlige Sicherheit zu gewährleisten. Der wichtigste Bewertungsparameter zur Festlegung der Aussetzungsgrenze der Funkstrahlung für Mobiltelefone ist die sog. �SAR� (Speci�c Absorption Rate). Der vom Europäischen Rat empfohlene SAR-Grenzwert beträgt 2.0 w/kg (2). Es wurden Tests unter Standard-Einsatzbedingungen, die von den geltenden Spezi�kationen vorgeben wurden, bei der Höchstübertragungsleistung des Telefons für alle Frequenzbereiche durchgeführt. Die SAR wurde zwar bei Höchstleistung geprüft, im täglichen Einsatz des Telefons aber liegen die Leistungswerte meist weit unter den bei den Tests erzielten Höchstwerten. Das Mobiltelefon ist so ausgelegt, dass nur die zur Herstellung einer Netzverbindung unbedingt benötigte Leistung verwendet wird. D.h. je näher Sie einer Basisstation sind, desto niedriger ist die benötigte Leistung und somit die SAR des Mobiltelefons. Das Telefon ist mit einer integrierten Antenne ausgestattet. Um eine optimale Kommunikation und Einsatzqualität zu erhalten, darf diese Antenne nicht berührt oder beschädigt werden.
!
(1) EWG-Empfehlung 1999/519/EWG (2) Der SAR-Grenzwert für Mobiltelefone für das breite Publikum beträgt durchschnittlich 2,0 Watt/kg auf 10 g Gewebe des Menschen. Dieser Grenzwert enthält bereits eine hohe Sicherheitsmarge zum besseren Schutz des Benutzers und zur Berücksichtigung von Messwertabweichungen. 6
|
|
|
> |
|