|
Kto jest w sklepie?
Sklep przegląda 5477 gości
|
Kategorie
|
Informacje
|
Polecamy
|
|
|
|
|
Dla tego produktu nie napisano jeszcze recenzji!
60202007D.fm Page 13 Monday, December 4, 2006 1:14 PM
�rtliche Voraussetzungen
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemä�en Betriebs darf das Gerät keinen Temperaturen unter 16 °C oder über 32 °C ausgesetzt werden. Eine Aufstellung an folgenden Positionen ist zu vermeiden: Küchen ohne Belüftung, Au�enbereiche, Gewächshäuser, Garagen. Für den korrekten Gerätebetrieb muss das Gerät in folgender Umgebung aufgestellt werden: In trockener Umgebung. Fern von direkter Sonneneinstrahlung. Fern von extremen Temperaturen (Kochflächen oder anderen Wärmequellen). Bei ganzer Befüllung ist das Gerät sehr schwer und muss folglich auf einem stabilen, robusten Boden aufgestellt werden.
Erforderliche Belüftung
Den Gefrierschrank vorsichtig in die richtige Position mit dem erforderlichen Abstand von der Wand schieben. �ber dem Gerät muss ein Abstand von 50 mm eingehalten werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist auf beiden Seiten ein Abstand von 25 mm einzuhalten. Vergewissern Sie sich, dass das Netzkabel des Gerätes nicht eingeklemmt wird. Die sich erhitzenden Teile dürfen nicht frei zugänglich sein. Sofern dies möglich ist, sollte die Geräterückseite unter Berücksichtigung des angegebenen Belüftungsabstands nahe an der Wand stehen. Nivellierung Das Gerät muss eben aufgestellt werden. Zur Vermeidung von Schwingungen: Vergewissern Sie sich, dass das Gerät senkrecht steht und beide Reguliervorrichtungen eng am Boden anliegen, sodass das Gerät eben ausgerichtet ist. Zum Regulieren lösen Sie die entsprechende Reguliervorrichtung auf der Vorderseite (mit den Fingern oder einem Schraubenzieher). Das Gerät ist schwer. Gehen Sie beim Auf- bzw. Umstellen vorsichtig vor. * Genaue Merkmale entnehmen Sie bitte dem Typenschild auf der Geräterückseite. Diese Merkmale können sich ohne Vorankündigung ändern. Anmerkung: Der vom Kundendienst ausgeführte Türanschlagwechsel fällt nicht unter die Garantieleistung.
WAND
13
|
|
|
> |
|