Sicherheitshinweise
für den Küchenmöbel-Monteur
� Das Abluftrohr mu� bei Abluftbetrieb einen Durchmesser von 120 mm haben. � Auf Bestellung sind je nach Bedarf Rohre � Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: �Zuluftöffnung so gro� wie Abluftöffnung�, kann durch eine grö�ere �ffnung als 500-600 cm2 der Wirkungsgrad der Ablufteinrichtung beeinträchtigt werden. � Der Betrieb der Haube als Umlufthaube ist unter den genannten Umständen gefahrlos und unterliegt nicht den obengenannten Vorschriften. � Die Funktion der Dunstabzugshaube bei Abluftbetrieb ist nur dann optimal, wenn folgendes beachtet wird: � kurze, gerade Abluftstrecken � möglichst wenige Rohrbögen � Verlegung der Rohre nicht in spitzen Winkeln, sondern in flachen Bögen � möglichst gro�e Rohrdurchmesser (vorzugsweise OriginalauslassDurchmesser beibehalten). � Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze mu� mit drastischen Leistungsverlusten und erhöhten Betriebsgeräuschen gerechnet werden.
Einzelheiten beim Kundendienst erfragen. � Bei Montage der Dunstabzugshaube sind
unterschiedlicher Formen und Durchmesser sowie ins Freie leitende Abluftsysteme (Teleskop-Mauerkasten) verfügbar, weitere
folgende Mindestabstände von der Kochstellen-Oberkante bis Unterkante der Dunstabzugshaube einzuhalten: Elektroherde Gasherde Kohle- und �lherde min 700 mm Wenn die Installationsanweisungen der 430 mm 650 mm
Gaskochgeräts einen grö�eren Abstand vorgeben, ist dieser zu berücksichtigen. � Bei gleichzeitigem Betrieb von
Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb und Feuerstätten darf im Aufstellraum der Feuerstätte der Unterdruck nicht grö�er als 4PA (4x10-5 bar) sein.
für den Benutzer
� Es mu� darauf geachtet werden, da� Kochstellen bei Betrieb stets abgedeckt sind, damit nicht durch zu starke Hitzeentwicklung das Gerät beschädigt wird. Unbedingt zu
� Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein eingeleitet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, der der Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht zulässig. � Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen Vorschriften einzuhalten. � Bei Betrieb als Abluftgerät ist für eine ausreichende Zuluftöffnung in etwa der Grö�e der Abluftöffnung zu sorgen. � Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen Feuerungsstätten, wie Kohle- oder �löfen und Gas-Thermen im selben Raum, bestimmten Einschränkungen. � Der gemeinsame, gefahrlose Betrieb von kamingebundenen Geräten und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum und/oder Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete Zuluftöffnung von ca. 500600 cm2 von au�en belüftet sind und dadurch bei laufender Dunstabzugshaube Unterdruck vermieden wird. � Im Zweifelsfalle Rat und Zustimmung des zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeisters oder der örtlichen Baubehörde einholen.
� Bei Verwendung von verschmutztem �l kann noch leichter Selbstentzündung entstehen. � Es wird darauf hingewiesen, da� durch �berhitzung gro�e Brandgefahr besteht. � Flambieren ist unter der
vermeiden sind offene Feuerstellen bei �l-, Gas- und Kohleherden. � Au�erdem ist beim Fritieren über einem Herd/ Mulde das zum Fritieren verwendete Gerät während des Betriebes zu beaufsichtigen. � Das im Fritiergerät enthaltene �l kann sich durch �berhitzung selbst entzünden.
Dunstabzugshaube nicht erlaubt. � Bei allen Arbeiten an der Dunstabzugshaube, auch beim Lampenwechsel, ist das Gerät vom Stromnetz zu trennen. (Schraubsicherungen aus der Fassung herausnehmen bzw. Sicherungsautomaten abschalten). � Es ist wichtig, die Filterwechsel bzw. Reinigungsintervalle einzuhalten. Bei Nichtbeachtung besteht infolge von Fettablagerung Feuergefahr.