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Garantibedingungen
Für das an Sie gelieferte Gerät gerä� Rechnung gewährt der Hersteller vom Kaufdatum ab eine 12 monatige Garantie. Bei gewerblicher Benutzung und bei Gemeinschaftsanlagen wird die Garantiezeit auf 6 Monate beschränkt. Zum Nachweis des Datums bewahren Sie bitte die Kaufbelege - wie Kassenzettel, Rechnung, Quittung, Lieferschein oder Frachtbrief -auf. Alle innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Funktionsfehler, die nachweisbar trotz vorschriftsmä�igem Anschlu�, sachgemä�er Behandlung und Beachtung der gültigen Electrolux Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, beseitigen wir bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Kaufdatum kostenlos. Darüber hinaus werden während der ersten 6 Monate auch alle Nebenkosten (Fahrt-, Wegezeit-, Fracht- undVerpackungskosten) von uns getragen. Im 2. Garantiehalbjahr wird der Garantienehmer hieran mit einer Pauschalzahlung beteiligt. Hiervon abweichende Garantiezusagen, z.B. durch den Händler, sin ungültig. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die defekten Teile reparieren oder austauschen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt keine Verlängerung der ab Kaufdatum eingeräumten Garantiezeit ein. Die Garantiezeit für Teile, die im Rahmen der Garantie ausgetauscht werden, läuft mit Ende der Garantiezeit ab Kaufdatum für das repariertegerät ab. Eingriffe nicht von uns bevollmächtigter Personen in das Gerät lassen jeden Garantieanspruch erlöschen, sofern der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit dem Eingriff steht. Unser Kundendienst wird die Instandsetzung so schnell wie möglich durchführen.