|
Kto jest w sklepie?
Sklep przegląda 5768 gości
|
Kategorie
|
Informacje
|
Polecamy
|
|
|
|
|
Dla tego produktu nie napisano jeszcze recenzji!
33110De.fm5 Page 5 Monday, June 28, 1999 3:29 PM
ENERGIESPARTIPS
� Die korrekte Temperatur über den Thermostatknopf einstellen, wie auf den beigelegten Produktangaben angegeben. Das Gerät keinem direkten Sonnenlicht aussetzen und nicht neben einer Wärmequelle aufstellen, da dies zu einer Erhöhung des Stromverbrauchs führen würde. Bei Einbaugeräten die Belüftungsgitter nicht zustellen (siehe Kapitel �Reinigung und Pflege�). Bei frei aufgestellten Geräten mindestens einmal jährlich den Staub entfernen, der sich auf dem Verflüssiger auf der Geräterückseite gebildet hat (siehe Kapitel �Reinigung und Pflege�). Keine warmen Speisen einlegen. � � Die Türen des Kühl- und Gefrierteils nicht unnötig oft öffnen. Das Gerät mindestens zweimal jährlich abtauen.
�
�
�
�
ALLGEMEINE HINWEISE UND RATSCHL�GE
� Den Kühlraum nur zur Lagerung frischer Lebensmittel und das Gefrierfach nur zur Lagerung von Tiefkühlware, zum Einfrieren frischer Lebensmittel und zur Herstellung von Eiswürfeln verwenden. Belüftungsöffnungen des Gerätes nicht abdecken oder zustellen. Keine Glasbehälter mit flüssigem Inhalt ins Gefrierfach stellen, da diese platzen können. Eiswürfel oder Wassereis nicht sofort nach Entnahme aus dem Gefrierfach essen, da sie Kälteverbrennungen hervorrufen können. Kindern das Spielen und Verstecken im Gerät nicht gestatten, um Erstickungs- und Einschlie�gefahr zu vermeiden. Vor jeder Reinigungs- und Wartungsarbeit die Stromversorgung des Geräts abschalten, z. B. durch Ziehen des Netzsteckers. Das Stromkabel darf nur durch eine autorisierte Person ersetzt werden. Information Betrifft die Geräte mit Isobutan (R600a) Isobutan ist ein Naturgas ohne umweltschädigende Auswirkungen, es ist jedoch entflammbar. Die Leitungen des Kältekreislaufs müssen daher unbedingt auf ihre Unversehrtheit überprüft werden.
� � �
�
�
�
Konformitätserklärung
� Dieses Gerät darf mit Lebensmitteln in Berührung kommen und entspricht dem ital. Gesetz 108 vom 25.01.1992 (EWG-Richtlinie 89/109).
5
|
|
|
> |
|