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5.14
Wartung
Arbeiten an Gas- und Elektroeinrichtungen dürfen nur von einem zugelassenen Fachmann ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, diese von einer autorisierten Kundendienststelle ausführen zu lassen. Nach den geltenden Vorschriften wird darauf hingewiesen, dass die Gasanlage und die angeschlossenen Abgasführungen vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Ablauf von jeweils zwei Jahren von einem autorisierten Sachkundigen auf Einhaltung der Europäischen Norm EN 1949 zu prüfen sind. �ber diese Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen. Verantwortlich für die Veranlassung dieser Prüfung ist der Benutzer. Der Gasbrenner ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich von Verunreinigungen zu säubern. Wir empfehlen eine Wartung nach längerer Au�erbetriebnahme des Fahrzeugs.
5.15
Produkthaftung
Die Produkthaftung der Dometic GmbH ersteckt sich nicht auf Schäden, die durch Fehlbedienung, unsachgemä�e Veränderungen am Gerät, Einwirkung von Umgebungseinflüssen, wie Temperaturänderungen und Luftfeuchtigkeit, am Gerät oder in unmittelbarer Nähe des Gerätes oder Personen bedingt durch diese Einwirkung enstehen.
5.16
Umwelthinweise
Die von Dometic GmbH hergestellten Kühlschränke sind frei von FCKW und HFCKW. Im Kühlaggregat wird als Kältemittel Ammoniak (natürliche Verbindung aus Wasserstoff und Stickstoff) verwendet. Als Treibmittel für die Isolierung aus PU-Schaum kommt das ozonunschädliche Cyclopentan zum Einsatz.
5.17
Entsorgung
Um die stoffliche Verwertung der recyclingfähigen Verpackungsmaterialien sicherzustellen, sind diese den ortsüblichen Sammelsystemen zuzuführen. Das Gerät ist einem entsprechenden Entsorgungsunternehmen zu überlassen, das eine Verwertung der recyclingfähigen Anteile und die ordnungsgemä�e Entsorgung des Restes gewährleistet. Zur umweltfreundlichen Entleerung des Kühlmediums aus allen AbsorberKühlschrankaggregaten ist eine geeignete Entsorgungsanlage einzusetzen.
5.18
Energiesparhinweise
Bei einer durchschnittlichen Aussentemperatur von ca. 25°C ist es ausreichend, den Kühlschrank auf mittlerer Thermostatstellung (sowohl bei Gas oder Netzspannung) zu betreiben. Wenn möglich, immer vorgekühlte Waren einlagern. Der Kühlschrank darf nicht der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden. Eine ungehinderte Luftzirkulation des Kühlschrankaggregates muss gewährlei stet sein. Regelmässiges Abtauen spart Energie (s. �5.5 Abtauen�). Bei Warenentnahme die Kühlschranktür nur kurzzeitig öffnen. Der Kühlschrank sollte ca. 12 Stunden vor Bestückung in Betrieb gesetzt werden.