Reparaturbedingungen
1.4 Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendienst-Technikers erfolgt nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von 5 Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten Werten sind 2 Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung enthalten. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen. 1.5 Die Reparaturkosten sind in bar sofort an den Kundendienst-Techniker von AEG oder bei Abholung zu entrichten. Die Kundendienst-Techniker sind beauftragt, den Rechnungsbetrag zu kassieren. Die Auslieferung von in der Werkstatt reparierten Geräten kann gegen Nachnahme erfolgen. 2. Reparatur-Gewährleistung AEG leistet für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die Mangelfreiheit der Ersatzteile 6 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Aufbewahrung, Verwertung AEG steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von AEG gelangten Geräten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Aufforderung abgeholt und die Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Postnachnahmesendung verweigert, so entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung und Untergang. Nach Ablauf der Frist ist AEG berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräu�ern, wobei AEG den Verkauf 1 Monat zuvor ankündigt. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Auftraggeber erstattet. Datenspeicherung AEG erfa�t und speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen auftragsbezogenen Daten der Auftraggeber.
3.
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AEG Hausgeräte GmbH Kundendienst Stand: Oktober 1994