Reparaturbedingungen
(gilt nur für Deutschland) Für sämtliche dem Kundendienst von AEG Hausgeräte (nachfolgend AEG genannt) erteilten Reparaturaufträge gelten die folgenden Bedingungen. Für Reparaturen im Rahmen der Garantie finden die Garantiebedingungen von AEG Anwendung, die jedem Gerät beiliegen. 1. Reparatur-Ausführung 1.1. Bei Gro�geräten (z. B. Waschvollautomaten, Geschirrspüler) erfolgen die Reparaturarbeiten am Aufstellungsort, wenn nicht die fachgerechte Reparatur nur in der Werkstatt vorgenommen werden kann. Es ist der Zugriff auf das Gerät so zu ermöglichen, da� eine fachgerechte Reparatur oder gegebenenfalls Abholung vorgenommen werden kann. Wird dem Auftraggeber für eine Reparatur am Aufstellungsort neben dem Tag der Reparatur auch der Zeitpunkt des Reparaturbeginns genannt, so kann sich dieser in Ausnahmefällen wegen der Besonderheiten des Au�endienstes und der Schwierigkeiten der Vorausbestimmungen von Reparatur- und Wegezeiten ändern. 1.2. Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert. 1.3. Stellt sich nach Beginn der Reparatur heraus, da� die voraussichtlichen Reparatur-kosten nicht in einem wirtschaftlichen vertretbaren Verhältnis zum derzeitigen Wert des Gerätes stehen, werden die Arbeiten unterbrochen und dem Kunden die voraussichtlichen Reparaturkosten zur Genehmigung mitgeteilt. Zeigen sich bei der Reparatur Mängel, deren Beseitigung über den eigentlichen Reparaturumfang hinausgehen, wird AEG dem Auftraggeber die geschätzten Mehrkosten mitteilen oder einen Kostenanschlag vornehmen. Eine Erweiterung des Reparaturumfanges bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Hat AEG einen Kostenanschlag erstellt, ist AEG zu einer �berschreitung bis ca. 10 % berechtigt. 1.4. Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendienst-Technikers erfolgt nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von 5 Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten Werten sind 2 Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung enthalten. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen. 1.5. Die Reparaturkosten sind in bar sofort an den Kundendienst-Techniker von AEG oder bei Abholung zu entrichten. Die Kundendienst-Techniker sind beauftragt, den Rechnungsbetrag zu kassieren. Die Auslieferung von in der Werkstatt reparierten Geräten kann gegen Nachnahme erfolgen. 2. Reparatur-Gewährleistung AEG leistet für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die Mangelfreiheit der Ersatzteile 6 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. 29