Bestimmungen, Normen, Richtlinien
Das Kältegerät ist für den Haushalt bestimmt und wurde unter Beachtung der für diese Geräte geltenden Normen hergestellt. Bei der Fertigung wurden insbesondere die nach dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG), der Unfallverhütungsvorschrift für Kälteanlagen (VBG 20) und den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) notwendigen Ma�nahmen getroffen. Der Kältekreislauf wurde auf Dichtheit geprüft. Dieses Gerät entspricht den folgenden EG-Richtlinien: � 73/23/EWG vom 19.2.1973 - Niederspannungsrichtlinie � 89/336/EWG vom 3.5.1989 (einschlie�lich �nderungsrichtlinie 92/31/EWG) - EMV-Richtlinie
Garantie nicht eingeräumt. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen. 4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät. 5. Weitergehende oder ander Ansprüche, inbesondere solche auf Ersatz au�erhalb des Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen. 6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf aufmerksam zu machen, da� Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkkundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Electrolux Hausgeräte G.m.b.H. Adresse Herziggasse 9 A-1230 Wien Vertrieb Telefon (01) 866 40 -200 Kundendienst Telefon (01) 866 40-333 WIEN FN 98903x DVR: 0595411 ARA LIZENZ NR. 2702 UID: ATU 14758207 Vertrieb Telefax (01) 866 40 -250 Kundendienst Telefax (01) 866 40-300
Garantiebedingungen für �sterreich
Sehr geehrte Kunden! Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Geräte räumen wir Ihnen, gemä� den nachstehenden Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte gewährt. 1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren. 2. Die Garantie umfa�t Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemä�e Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung oder Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebensfalls nicht durch die Garantie gedeckt. 3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeitsund Materialkosten werden von uns getragen. Ab dem siebten Monat der Garantiezeit übernehmen wir nur die Arbeits- und Materialkosten. �ber diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese
24