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HINWEISE F�R DEN INSTALLATEUR
Sicherheitshinweise
� Vor der Installation ist zu prüfen, ob die Angaben auf dem Typenschild mit den örtlichen Gasverhältnissen übereinstimmen. � Dieses Gerät darf nur in gut belüfteten Räumen installiert werden. � Dieses Gerät ist nicht an einer Einrichtung für die Evakuierung der Verbrennungsgase angeschlossen. Es muss unter Einhaltung der gültigen Installationsanweisungen installiert und angeschlossen werden. Insbesondere müssen die Vorschriften betreffend die Ventilation beachtet werden. � Dieses Gerät ist ein Gerät vom Typ X, d. h. die neben ihm liegenden Möbeln dürfen nicht dessen Höhe überholen. � Angrenzende Seitenteile von Küchenschränken müssen entweder hitzebeständig oder mit hitzebeständigem Material geschützt sein. Gasanschluss � Vergewissern Sie sich, dass der Gasdurchfluss und der Durchmesser der Gaszuleitung für die Versorgung aller angeschlossenen Geräte ausreichen. � �berprüfen Sie, ob alle Anschlüsse dicht sind. � Der Gasanschluss muss eine Absperrvorrichtung haben, die zugänglich ist. � Wenn Sie einen geschmeidigen Schlauch benutzen, dann soll dieser auf seiner ganzen Länge sichtbar und zugänglich sein und darf nicht hinter dem Gerät verlegt werden. � Wechseln Sie den geschmeidigen Schlauch kurz vor dem Ablauf seines Lebensdauer aus, die Sie auf ihm angegeben finden.
Installations- und Wartungsarbeiten müssen von einem konzessionierten Fachmann nach den geltenden Vorschriften durchgeführt werden.
Elektroanschluss
�berprüfen Sie, ob: � ob die vorhandene Netzspannung mit der angegebenen Spannung auf dem Typenschild übereinstimmt. � das Versorgungskabel im guten Zustand ist. � der Durchmesser der Kabeln den lnstallationsvorschriften entspricht. � Die elektrische Installation eine Einrichtung besitzt, die es ermöglicht, das Gerät mit einer Kontaktöffnungsweite von mind. 3 mm allpolig vom Netz zu trennen. � Die Steckdose frei zugänglich ist.
Installations- und Wartungsarbeiten müssen von einem konzessionierten Fachmann nach den geltenden Vorschriften durchgeführt werden.
Keine Haftung wird im Falle von Unfällen übernommen, die durch eine unrichtige oder gar nicht vorhandene Erdung verursacht sind.