Ableitung der Abluft � Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen Vorschriften einzuhalten. � Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein eingeleitet werden.
Abbildung 7
� Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, der der Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht zulässig. � Bei Einleitung der Abluft in einen nicht in Betrieb befindlichen Rauch- oder Abgaskamin ist es zweckmä�ig, die Zustimmung des zuständigen Schornsteinfegermeisters einzuholen. � Die Funktion der Dunstabzugshaube ist nur dann optimal, wenn folgendes beachtet wird: � kurze, gerade Abluftstrecken � möglichst wenige Rohrbögen � Verlegung der Rohre nicht im spitzen Winkel, sondern in flachen Bögen � möglichst den orginalen Rohrdurchmesser am Auslass des Gebläses beibehalten. � Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze muss mit drastischen Leistungsverlusten und erhöhten Betriebsgeräuschen gerechnet werden.